Was Vermittler dürfen
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt Vermögensverwaltern mehr Freiraum, Kunden anzusprechen. Danach ist allein die Vermittlung eines Vermögensverwaltungsvertrages noch keine erlaubnispflichtige Handlung. Doch der Pfad, auf dem sie sich bewegen, ist schmal.