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Das Unternehmen gegen Schicksalsschläge wetterfest machen

Risikovorsorge im privaten Bereich

Unfälle, Katastrophen und persönliche Tragödien - ein Unternehmen kann schnell von Schicksalsschlägen gebeutelt werden. Wenn diese dann die Chefetage betreffen kann es vorkommen, dass auf einmal der Bertrieb führungslos wird. Dagegen sollte man sich wappnen und Notfallpläne in der Schublade haben.

Risiko ist in unserer Wirtschaft eigentlich ein positiv besetzter Begriff – doch für viele Anleger ist er mit Ängsten verknüpft. Für sie manifestiert sich seine Bedeutung etwa in der Erfahrung, dass der Wert eines Depots binnen weniger Tage um 5% und mehr sinken kann. Doch nicht nur Firmen und Anleger sind Risiken ausgesetzt, sondern auch das Unternehmen Privathaushalt. Ihr Eintritt kann hier manchmal existenziell bedrohliche Folgen zeitigen. Dies zeigt ein Fall aus der Praxis.

Dr. Friedrich Lembach führt mit seiner Frau erfolgreich ein Unternehmen. Das kinderlose Paar ist seit über 20 Jahren verheiratet. Gemeinsam haben sie eine PR-Beratung aufgebaut. Mittlerweile hat sich das Büro zu einer kleinen Firmengruppe mit vier GmbHs gemausert. Eine fungiert als Holding, der die übrigen Gesellschaften zu 100% gehören. 75% der Holding gehören Herrn Lembach, 25% Frau Lembach. Beide sind in den Unternehmen tätig – er als Berater, sie als Firmenmanagerin. Aus der Gehaltsliste ist das aber nicht ersichtlich. Vor vielen Jahren haben sie entschieden, dass Frau Lembach nur als Angestellte in zwei der drei GmbHs tätig ist. Das Gehalt wurde bewusst niedrig gehalten, um die Kosten für die Sozialversicherung zu reduzieren. Der Grundsatz der beiden: privat vorsorgen und Kapital aufbauen.

Schicksalschläge lösen Krise aus

Vor etlichen Wochen wurden die beiden von einer traurigen Nachricht berührt. Ein Kollege, mit dem Herr Lembach viele Projekte realisiert hat, verunglückte während einer Autofahrt und liegt seitdem im Koma. Er hat sein Unternehmen ähnlich aufgebaut und ist für seine GmbH als Gesellschaftergeschäftsführer allein vertretungsbefugt. Seit dem Unfall hat dessen Familie zwei große Sorgen: Wird der Ehemann und Vater zweier Kinder wieder gesund und arbeitsfähig? Und: Wie ist die Firmengruppe so lange zu führen? Das Problem: Der Kollege hat keine Risikovorsorge getroffen. Die Bankkonten hat seine Frau online gemanagt. Das geht auch jetzt, solange die Bank nichts mitbekommt. Aber bei der Eröffnung der Firmenkonten wurden keine Vollmachten vereinbart. Rechtlich gesehen darf die Ehefrau des verunglückten Kollegen keine Kontobewegung veranlassen.

Zudem ist die Firmengruppe nach dem Unfall des Geschäftsführers ohne Führung. Es gibt keine Vertretung. Seine Frau ist nur eine Angestellte der Firma, obwohl ihr ein Teil gehört. Im Krankenhaus antwortete sie auf die Frage der Ärzte, ob sie von ihrem Mann als stellvertretende Geschäftsführerin bevollmächtigt ist: „Ich bin doch die Ehefrau". Doch die Ärzte erklärten ihr, dass das Gesetz für solche Fälle einen Betreuungsbevollmächtigten vorsieht. Die führunglose Firma potenziert den Schicksalsschlag der Familie.

Es gibt viel zu tun...

Dieser Fall, der immer wieder in Unternehmerfamilien vorkommt, zeigt, dass Depotverluste „Peanuts" sind verglichen mit diesem Risikoszenario. Dabei ist die Lösung sehr einfach – und sie sollte ein „Pflichtprogramm" für alle Unternehmerhaushalte sein. Für die Eheleute Lembach ist das Schicksal des Kollegen ein Warnschuss. Denn ihnen würde es in einem solchen Fall ähnlich ergehen. Nur Herr Lembach ist vertretungsberechtigt. Selbst über die Bankkonten hat Frau Lembach keine Vollmacht, obwohl sie für die Firmenkredite mit haftet. Daher gibt es viel zu tun: 

  • Vollmachten über den Tod hinaus sind für alle Bankkonten zu erteilen – und zwar direkt bei der Bank.
  • Vertretungsvollmachten für den rechtsgeschäftlichen und vermögensrechtlichen Bereich sind notariell zu fixieren. Hier sollten sich die Ehepartner gegenseitig einsetzen. Zudem ist Vorsorge zu treffen, falls beide nicht mehr handlungsfähig sind. Da sie keine Kinder haben, soll sie in diesem Fall ein befreundeter Steuerberater vertreten.
  • Eine notarielle Vertretungsvollmacht für den persönlichen Bereich (Patientenverfügung) ist zu erteilen. Auch hier bedarf es einer Regelung für den Fall, dass beide nicht mehr entscheiden können. In diesem Fall soll dies die Schwester von Herrn Lembach übernehmen. Was soll der Vertreter aber im Fall eines Komas oder einer Hirnschädigung tun? Das Gespräch mit dem Notar macht den Lembachs deutlich, dass sich alle Betroffenen damit intensiv beschäftigen müssen. Solche Situationen sind allein nicht zu entscheiden.
  • Ein „Notfallordner" muss für den Fall angelegt werden, dass beide nicht mehr verfügbar sind. Was ist wie zu regeln? Wo liegt das Testament? Welche Versicherungen gibt es und wer ist dort der Ansprechpartner im Leistungsfall? Schließlich haben viele Versicherungen Meldefristen. Werden diese versäumt, können sie die Leistungen verweigern.

Fazit: Wer seine Risiken verringern will, sollte vor allem prüfen, ob die Firma und die Familie im Falle eines Unglücks oder bei Eintritt einer schweren Krankheit handlungsfähig bleiben. Sonst kann aus einem Schicksalsschlag ein Domino-Effekt entstehen.

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