Fehlende Pfand-Kennzeichnung wird teuer
Unternehmen, die ihre verpackungsrechtlichen Pflichten missachten, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Das musste gerade ein Onlineshop erfahren, der Getränke verkauft hat. Der Händler musste ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe berappen.
Pfand-Pflicht für Einwegmilchmischgetränke
Wichtig: Seit Januar 2024 gilt die Pfand-Pflicht auch für Einweggetränkeverpackungen von Milch- und Milchmischgetränken. Unternehmen müssen auch diese pfandpflichtigen Einwegverpackungen kennzeichnen und am bundesweiten Deutschen Pfandsystem (DPG) beteiligen. Zudem sind sie verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren Hier ist dann anzugeben, dass Produkte in pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen auf den deutschen Markt gebracht werden. Beides sollten Unternehmen unbedingt tun, sonst kann es teuer werden.
Der Online-Shop bringt neben Süßigkeiten auch zahlreiche aus dem Ausland importierte Limonaden und Energy Drinks auf den Markt. Nach einem Hinweis auf eine Pfandpflichtverletzung rückte die Behörde dann unangekündigt im Lager des Shops an. Das Ermittlungs-Ergebnis: Der Shop vertrieb zu diesem Zeitpunkt über 30 pfandpflichtige Getränke in Dosen und Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Diese waren aber weder gekennzeichnet noch wurde dafür Pfand erhoben. Die Nachfrage der Behörde beim ZSVR ergab, dass der Onlineshop nur die Registrierungspflicht für seine Versandverpackungen erfüllt hatte. Es fehlte aber die Angabe, dass der Shop auch Getränke in pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen vertreibt.
Hohes Bußgeld verordnet
Die Vollzugsbehörde leitete ein Verfahren gegen den Onlineshop ein. Am Ende verhängte sie ein fünfstelliges Bußgeld. Damit hatte der Shop sogar noch Glück. Laut Verpackungsgesetz sind sogar höhere Geldbußen möglich. Bei Verstößen gegen die Pfandpflicht sind das bis zu 100.000 Euro pro Fall. Das Gleiche gilt für fehlerhafte oder unvollständige Registrierung im Verpackungsregister LUCID.Fazit: Bleiben Sie bei den Pfand- und Meldepflichten up to date und erfüllen Sie die Meldepflichten akkurat. Andernfalls kann es sehr teuer werden. Mehr lesen Sie hier: Fallbericht_01- (verpackungsregister.org)
Hinweis: Lesen Sie den ausführliche Fallbericht hier nach: 2024_Fallbericht_Pfand_veroeffentlicht_am_15.02.2024.pdf
Fallbericht (Osnabrück), 15.2.2024