Deutsche Unternehmen haben jetzt deutlich mehr Rechtssicherheit in Tschechien. Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene neue Zivilrecht sei „ein Meilenstein“, meint die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer. Das Land ist ein wichtiger Handelspartner für deutsche Unternehmen (deutscher Export 33 Mrd. Euro). Zentraler Aspekt der Neuregelung: die vorvertragliche Haftung. Ihre Bedeutung sei im Nachbarland nicht hoch genug einzuschätzen. Denn es galt als „tschechische Krankheit“, kurz vor Vertragsabschluss einseitig einen Rückzieher zu machen. Hier können Sie künftig Schadensersatz verlangen, haften natürlich aber auch selbst, wenn Sie ohne triftigen Grund abspringen. Neu ist die gesetzliche Verpflichtung, Verschwiegenheit über vertrauliche Mitteilungen zu wahren. Sie gilt auch dann, wenn es nicht zu einem Abschluss kommt. Juristen in Prag erwarten hierzu eine Fülle von Prozessen. Es werde aber Jahre dauern, bis es verbindliche Entscheidungen in Musterprozessen geben wird. Tschechiens Rechtsprechung gilt als deutlich besser als jene weiter östlich, versichert uns die Kammer. Deutscher Standard sei allerdings noch nicht erreicht. Mit dem neuen Zivilrecht werde aber ein Schritt in die Richtung gegangen.
Fazit: Wir sind etwas skeptisch bezüglich des Erfolgs der Regelung. Auch in Deutschland ist es – trotz klarer Rechtslage – in der Praxis üblich, kurzfristig von Verträgen zurückzutreten. Von einer diesbezüglichen Klagewelle kann aber nicht die Rede sein. Man trifft sich ja auch im Leben meist zweimal.