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Sozialpolitik

Die Rentenverrechnungsfalle

Viele bezugsberechtigte Frauen werden in Zukunft nichts von der Mütterrente haben.
Viele bezugsberechtigte Frauen werden in Zukunft nichts von der Mütterrente haben. Grund ist die Verrechnungsfalle. Wer heute eine Rente unterhalb von 650 Euro bezieht, bekommt in dieser Höhe eine Grundrente, mit der die Mütterrente – 28,14 Euro im Westen, 25,74 Euro im Osten je Monat – verrechnet wird. Das trifft im Moment „nur“ 235.000 Rentnerinnen. Ca. 9 Millionen profitieren – solange der Ehepartner lebt. Denn für den Grundsicherungsbezug ist das Haushaltseinkommen maßgeblich, das sich aus beider Einkommen/Renten zusammensetzt und in der Regel über 650 Euro liegt. Künftig aber gehen die Scheidungsgenerationen in Rente. Zuletzt gab es mehr als eine Viertelmillion Fälle von Versorgungsausgleich, der bei Scheidungen vorgeschrieben ist. Das sind bei stetig steigender Tendenz doppelt so viele wie noch vor 20 Jahren. Die Mütter aus dieser Personengruppe laufen wieder in die Verrechnungsfalle. Noch mehr dürften es werden, wenn die viel diskutierte Leistungsrente von 850 Euro eingeführt werden sollte. Abgesehen davon schmälert ein weiterer Verrechnungsfaktor die Mütterrente. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel sorgt dafür, dass die nächste Rentenerhöhung 2015 um 0,8 Prozentpunkte niedriger ausfällt als bislang geplant. Er kommt aufgrund der Rentengesetze der Großen Koalition zum Tragen. Die Nichterhöhung wirkt sich lebenslang aus. Denn die nächsten prozentualen Rentenanhebungen erfolgen jeweils von einer niedrigeren Basis aus.

Fazit: Weder das Argument, gegen Altersarmut wirken zu wollen, noch das Gerechtigkeitsargument können bei der Mütterrente (wie schon bei der Rente mit 63) überzeugen. Es bleibt nur: Wählerkauf. Zur Kasse gebeten werden die Beitragszahler. Denn ihnen wird die gesetzlich zugesagte Rentenbeitragssenkung von 18,9% auf 18,3% verwehrt.

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