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Neue EU-Richtlinie

EU macht bei Greenwashing Ernst

Europäische Union © Alterfalter / Fotolia
Die neue Greenwashing-Richtlinie der EU wurde erst Ende Februar erlassen. Inzwischen hat die EU ein erstes Musterverfahren begonnen. Das zeigt, dass die EU Ernst macht. Eine Übergangszeit wird es nicht geben. Die Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Umweltbehauptungen auch zutreffen.

Die EU hat ein erstes Verfahren wegen Greenwashing begonnen. Die neue Richtlinie war erst Ende Februar 2024 erlassen worden. Sie verbietet umweltbezogenen Aussagen, die nicht nachgewiesen werden können. Nun treibt die EU ein Musterverfahren voran. 20 europäische Fluggesellschaften werden dazu untersucht. Darunter sechs Linien, die zur Lufthansa gehören (Lufthansa, Brussels, Swiss, Austrian, Air Dolomiti und Eurowings). Auch Air France und die Billigflieger Norwegian, Ryanair und Wizz werden untersucht.

Untersucht wird der CO2-Ausgleich für Fluggäste

Bei dem Verfahren geht es um den CO2-Ausgleich für Fluggäste. Diese können eine Zusatzgebühr entrichten. Dafür versprechen die Fluglinien, Emissionen zu kompensieren. Das soll etwa durch Wiederaufforstungsprojekte oder durch die Nutzung alternativer Kraftstoffe gelingen. 

Das Verfahren gegen die Fluggesellschaften wurde auf Betreiben der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC begonnen. Die EU wirft den Fluggesellschaften vor, mit unbegründeten Behauptungen zu arbeiten. Weder werde der Verbrauch des Flugzeugs pro Kunde wissenschaftlich errechnet, noch würden die Umweltauswirkungen nachhaltiger Kraftstoffe genau belegt.

Bußgelder für Fluggesellschaften wahrscheinlich

Die Fluggesellschaften haben nur geringe Chancen, um Bußgelder herumzukommen. Sie müssen innerhalb von 30 Tagen Fragen der EU-Kommission beantworten und Maßnahmen darlegen, um Bedenken auszuräumen. Präzise belegen, wie von der neuen Verordnung verlangt, können sie ihre Aussagen bis jetzt wohl kaum. Es sind typische Marketingmaßnahmen, deren Umweltwirkungen bisher nicht geprüft wurden. Wirksame Kompensationsmaßnahmen sind zu den Preisen der Gebühren kaum möglich. 

In Zukunft werden die Fluglinien auf das Angebot verzichten müssen. Oder sie werden wesentlich teurere Maßnahmen anbieten, die dann mit wissenschaftlich erhobenen Daten unterfüttert sind. Unternehmen aller Branchen sollten das als Warnschuss verstehen und ihre Umweltaussagen mit wissenschaftlicher Überprüfung, etwa durch TÜV oder Dekra, absichern.  

Fazit: Mit dem Verfahren gegen 20 Fluglinien zeigt die EU, dass sie kein Greenwashing mehr dulden wird. Unternehmen sollten genau prüfen, welche Marketingbehauptungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit sie aufstellen.
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