Fristlose Kündigung von Low-Performern
Arbeitnehmer, die dauerhaft zu wenig leisten, sind eine Belastung für das Unternehme und das Team. Aber Arbeitgeber können sich dagegen wehren und Minderleister sogar fristlos kündigen. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Bremen zeigt, worauf Arbeitgeber beim Umgang mit Low-Performern achten müssen.