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Treuhandstiftungen

Beratung für die eigene Tasche

Treuhandstiftungen können für Erblasser ohne direkte Nachkommen ein passendes Instrument sein, mit dem Nachlass Gutes zu tun. Sie müssen aber aufpassen, dass ihr Vermögen nicht missbraucht wird.
Treuhandstiftungen werden immer häufiger zum Selbstbedienungsladen für Banken und Treuhänder. Es handelt sich dabei um gemeinnützige, aber nicht rechtsfähige Stiftungen. Sie werden daher auch – anders als „normale“ rechtsfähige Stiftungen – nicht vom Staat beaufsichtigt. Nach Auskunft des Bundesverbands Deutscher Stiftungen gibt es in Deutschland ca. 50.000 Treuhandstiftungen und 20.000 rechtsfähige Stiftungen. Die genaue Zahl ist unbekannt, eine förmliche Registrierung ist nicht erforderlich. Ihre Einrichtung wird immer dann empfohlen, wenn das Stiftungsvermögen unter 750.000 Euro liegt. Dann lohnt sich meist nicht die Einrichtung einer rechtsfähigen Stiftung, die der Stiftungsaufsicht wie dem Finanzamt Rechenschaft ablegen muss. Eine Treuhandstiftung kann schon mit 50.000 Euro gegründet werden. Ältere Menschen ohne Erben müssen sich vor eigennütziger Beratung ihrer Hausbank hüten. Ein Fall: Eine ältere Dame im Rheinland hinterlässt 2,5 Millionen Euro. Ihre Hausbank empfiehlt, eine nicht rechtsfähige Stiftung zu gründen und diese einem der Bank gut bekannten Treuhänder zu überantworten. Dieser kassiert pro Jahr 0,5% des Grundstockkapitals – und beauftragt die Bank mit der Vermögensverwaltung. Dafür verlangt diese zwischen 0,5 und 1%. Am Ende verbleiben in der jetzigen Kapitalmarktphase kaum noch genügend Erträge, um den satzungsgemäßen Stiftungszweck zu erfüllen. Bank und Treuhänder können im Grunde machen, was sie wollen. Im konkreten Fall kontrollieren zwei Mitarbeiter der Bank den Treuhänder. „Nach meiner Beobachtung ist dies leider kein Einzelfall“, sagt uns Rupert Graf Strachwitz. Er ist als Gründer und Direktor des Maecenata Instituts einer der besten Kenner der deutschen Stiftungsszene. Nach seiner Auffassung gibt es „viele gute Gründe, eine Treuhandstiftung zu gründen. Aber man sollte sich nicht ohne gesicherte Kündigungsmöglichkeiten in die Hände eines Treuhänders begeben“. Angesichts der wachsenden Zahl und Bedeutung der Treuhandstiftungen sieht er „politischen Handlungsbedarf.“ Andere Kenner der Stiftungsszene sehen „Missbrauchsfälle auch bei Anwaltskanzleien“ und nennen uns gegenüber die Treuhandstiftungsverwaltung durch Kommunen teilweise „problematisch“. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen zählt 800 Treuhänder in Deutschland. Darunter sind Vereine, rechtsfähige Stiftungen, Kirchengemeinden, Universitäten, Bürgerstiftungen, kommunale und kirchliche Stiftungsverwaltungen und kommerzielle Stiftungsverwaltungen einschließlich Banken und Sparkassen.

Fazit: Auch wenn Sie eine langjährige Bindung an ihre Hausbank haben – wenn Sie ihr Vermögen einer Stiftung vererben wollen, holen Sie sich eine Zweitmeinung ein: etwa bei Maecenata oder beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. Fragen Sie dort auch nach Empfehlungen für Treuhänder.

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