Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


66. Jahrgang / 29 vom 12.04.2012   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Steuern: Unterlagen auf Verlangen sofort
Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sollen Finanzbeamte sofort Unterlagen von den Steuerpflichtigen verlangen können. Damit hebelt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Urteil 24.2.2011, Az. II R 57/08) aus. Der BFH hatte das Auskunftsersuchen zur Regel gemacht. Unterlagen des Steuerpflichtigen sollte das Finanzamt nur bei nicht ausreichenden Auskünften verlangen.