Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1236
Meinungsäußerung ist geschützt

Arbeitgeber kann Chat bei Whats-App nicht zensieren

WhatsApp ist auf fast jedem Smartphone mit dem bekannten grünen Icon installiert. Die weltweit bekannte Chat-Software hat fast eine Milliarde-Marke Nutzer. Die Chat-App („Messenger") dient vor allem dem privaten Austausch. Aber: Können Äußerungen in einem Chat bei Whats-App zum ehemaligen Arbeitgeber ehrenrührig, beleidigend und geschäftsschädigend sein?

Wenn Sie ein (Ex-)Mitarbeiter auf WhatsApp „hinterfotzig" nennt, müssen Sie sich das gefallen lassen. Ein Betriebsleiter empfand den Vorwurf als so bösartig, dass er zunächst außergerichtlich eine Unterlassungserklärung verlangte. Als der Ex-Angestellte ablehnte, flatterte ihm die Unterlassungsklage ins Haus. Der Fall landete jetzt vor dem Arbeitsgericht in Bochum.
Äußerungen in einem privaten Chat fallen unter den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das gilt auch dann, wenn einer der Chat-Gesprächsteilnehmer durch Weitergabe der gemachten Äußerungen die Vertraulichkeit aufgehoben habe, entschieden die Arbeitsrichter.

Fazit: 

Ein WhatsApp-Chat ist einer privaten Unterhaltung gleichzusetzen und entsprechend geschützt.

Urteil:

LG Bochum vom 16.5.2018, 3 Ca 297/18

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang