Führungskräfte haben Anspruch auf Teilzeit
Auch Chefs haben Anspruch auf Teilzeit. Das gilt auch dann, wenn sie für den operativen Betriebsablauf unabkömmlich sind. Gerade hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern dazu in einem Fall im Einzelhandel entscheiden. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf Arbeitgeber bei einem solchen Ansinnen ihrer Beschäftigten achten müssen.