Geschäftsführer kann seinen Vertrag auch mündlich beenden
Der Vertrag mit einem Geschäftsführer kann auch mündlich rechtskräftig aufgelöst werden. Voraussetzung ist, dass es keine anderen arbeitsrechtlichen vertraglichen Regelungen gibt. Damit es für Sie aber nicht anschließend teuer wird, sammeln Sie ggf. zur Sicherheit Belege.
Wichtig ist, dass die Vertragsauflösung plausibel gemacht werden kann. Ein GmbH-Geschäftsführer machte nachträglich nicht gezahlte Vergütung von rund 190.000 Euro vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) geltend. Das LAG wies die Klage ab, weil es eine ganze Reihe von Indizien im konkreten Verhalten des Klagenden fand, die für den Abschluss der mündlichen Vereinbarung sprachen (Urteil vom 10.4.2018, Az.:1 Sa 367/17).
Diese Indizien hält das LAG für überzeugend:
- Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers bestand nicht mehr.
- Der Kläger hatte seine Abmeldung bei den Trägern der Sozialversicherung ohne Widerspruch hingenommen.
- Der Kläger legte in einem anderen Verfahren Gehaltsabrechnungen von einer anderen Gesellschaft vor.
Fazit: Wenn sich streitende Parteien über Monate hinweg entsprechend einer mündlichen Verabredung verhalten, dann ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung tatsächlich auch zustande gekommen ist.