Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
953
Kundenbewertungen sind Entscheidungsrelevant

Gute Noten sammeln hat jetzt Spielregeln

Der beste Bäcker der Welt hat natürlich einen Internetauftritt und auf seiner Seite wimmelt es nur so von exzellenten Kundenbewertungen. Wer die meisten und besten Voten hat, der muss einfach top sein. Ab jetzt gibt es eine neue Spielregel, beim Wettkampf um die besten Urteile.

Ab sofort gibt es Regeln beim Sammeln von Online-Zensuren. Online-Händler dürfen ihre Rechnungs-Mail nicht mehr mit der Bitte um eine Zufriedenheitsbewertung koppeln. Das bekräftigt ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil vom 10.7.2018, Az.:VI ZR 225/17).

Kundenbewertungen von Produkten oder Dienstleistungen sind ein wichtiges Marketing-Instrument. Eine relevante Anzahl an Bewertungen kommt aber nicht automatisch zustande. Manchmal gibt es sogar eine kleine Prämie als Anreiz für ein gutes Votum.

Positive Bewertung eingefordert

Geklagt hatte ein Kunde, der über den Amazon-Marktplatz ein Gerät zur Schädlingsbekämpfung bestellt hatte. Vom Verkäufer erhielt er die Rechnung per Mail. Diesen Kundenkontakt verknüpfte der Verkäufer zugleich mit der Bitte um eine positive Bewertung.

In der Rechnungs-E-Mail bedankte sich das Unternehmen zunächst für den Kauf. Dann hieß es weiter: „Wir sind ein junges Unternehmen und deshalb auf gute Bewertungen angewiesen. Deshalb bitten wir Sie darum, wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, uns für Ihren Einkauf eine 5-Sterne Beurteilung zu geben."

Vorherige Zustimmung notwendig

Der BGH erkennt darin eine unzulässige Werbung. Der Kunde ist vorher ausdrücklich zu befragen, ob er dieser Ansprache zustimmt. Schon bislang hat die Rechtsprechung Erinnerungs-Mails ganz überwiegend als Werbung eingestuft, für die ein Opt-In, also eine Zustimmung, erforderlich ist.

Fazit:

Der Kunde muss zwei Mails bekommen – eine mit der Rechnung und eine andere mit der Bitte um eine Kundenbewertung.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • E-Health-Tutorials mit bekannten Top-Therapeuten

Digitale Beratung zu mentaler Gesundheit

Der Erhalt der mentalen Gesundheit ist wichtig - privat genauso wie im Unternehmen. Darum kümmern sich manche Unternehmer verstärkt auch um die Belange ihrer Mitarbeiter. FUCHSBRIEFE haben eine interessantes Angebot für anonyme E-Health-Tutorials entdeckt, die Unternehmer ihren Mitarbeitern anbieten können.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die LGT Bank AG in der Ausschreibung

LGT ist nachhaltig und stiftungsorientiert

Thumb Stiftungsvermögen 2024 © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit envato elements
Als familiengeführte Privatbank verwaltet die LGT seit einem Jahrhundert die Vermögen von Familien und Unternehmen. Für ihre Anlagelösungen setzt sie nach eigener Angabe auf traditionelle Werte, systematische Anlageprozesse, moderne Portfoliotheorien sowie fundierte Finanz- und Datenanalysen. „Als eine der letzten familiengeführten Privatbanken sind wir in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen“, so die Website. Vor allem lege man auf Nachhaltigkeit wert. Das passt gut für die Stiftung Fliege.
  • Fuchs plus
  • Luftangriff auf Israel

Iran hat drei Ziele mit Angriff auf Israel verfolgt

Der Iran hat mit seinem Luftangriff auf Israel drei Ziele verfolgt. Die Raketen- und Drohen-Attacke wirkt politisch, militärisch und wirtschaftlich. Diese Auswirkungen strahlen weit über Israel hinaus.
Zum Seitenanfang