Behandlungskosten sind Werbungskosten
Manchmal hat man kein Glück und dann kommt auch noch Pech hinzu. Auf dem Weg zur Arbeit hatte eine Frau einen schweren Unfall. Die Berufsgenossenschaft wollte nicht die gesamten Kosten für die plastische Chirurgie tragen. Nun ging es vor dem BFH darum, ob die Kosten wenigstens als Werbungskosten geltend gemacht werden können.