Vergesslicher Steuerberater ist ein Risiko
Steuerberater sollten Ihre Akten ordentlich führen. Dazu gehört auch, dass ihre Wiedervorlage funktioniert. Denn: Werden Verluste von Mandanten in der Einkommenssteuererklärung nicht rechtzeitig angegeben, ist nachträglich nichts mehr zu retten. Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass selbst bei einem groben Verschulden seitens des Steuerberaters es nicht zu einer nachträglichen Änderung des Steuerbescheids kommt (Urteil vom 23.05.2018, Az.: 2 K 1274/17 E).