Bitte registrieren Sie sich neu, um alle nicht kostenpflichtigen Inhalte auf fuchsrichter.de einsehen zu können.
030-288 817-20
0,00 €
1976
Nur auf Risikoklassen achten, reicht nicht aus

Berater müssen Kunden anlagegerecht beraten

Eine Person zieht den Zeiger an einer Risikoanzeige. © drogatnev / Getty Images / iStock
Wer sich als Kunde einer Bank oder Vermögensverwaltung anvertraut, baut darauf gut beraten zu werden. Wenn der Kunde aber im Laufe seiner Anlage das Gefühl bekommt, er hätte eine unpassende Empfehlung erhalten, lässt der Streit nicht lange auf sich warten. Einen solchen musste zuletzt auch das OLG Düsseldorf prüfen. Es kritisierte dabei eine weit verbreitet Praxis.
Anbieter von Finanzberatungen müssen genau prüfen, ob ein bestimmtes Finanzprodukt zur Risikoneigung ihres Kunden passt. Dabei reicht es im Zweifelsfall nicht aus, wenn der Finanzdienstleister den Kunden aufbauend auf dessen Angaben einer Risikoklasse zuordnet und ihm ein, zu dieser Klasse passendes, Produkt empfiehlt. Auf solche standardisierten Risikozuordnungen dürfe sich eine Bank oder ein Vermögensverwalter nicht allein verlassen, so das OLG Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.

Wechsel von "total sicher" zu "risikoreich" muss abgeklärt werden

Geklagt hatte ein geschädigter Anleger. Dieser hatte bisher 99% seines Vermögens auf Sparkonten angelegt und nur einen Kleinstbetrag in Aktien investiert. Sein Geld wollte er nun für die Altersvorsorge weiterhin sicher anlegen, aber effektiver als bisher. Er suchte daher die Bank seines Vertrauens auf - diese empfahl ihm ein Container-Investment.

Als der Wert seiner Anlage deutlich zu schwanken begann, kam es zum Streit, der schließlich vor dem Kadi endete. Das OLG zu dem Ergebnis, dass das von der Bank empfohlene Finanzprodukt nicht dem Kundenwunsch der "sicheren Kapitalanlage" entsprach. Container-Investments bergen das Risiko des totalen Kapitalverlusts. Sie unterscheiden sich demzufolge auch deutlich vom bisherigen Anlageverhalten des Kunden. Der Bankberater hätte den Kunden auf diesen Widerspruch eindeutig hinweisen müssen. Da er dies versäumt hat, stand dem Kunden nun ein Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu. 

Fazit: Finanzberatungsdienstleistungen müssen anleger- und anlagegerecht erfolgen. Das ist bei jedem Kunden individuell zu prüfen.

Urteil: OLG Düsseldorf Az. 6 U 36/21

Hinweis: Wenn auch Sie das Gefühl haben, dass ein empfohlenes Produkt nicht zu Ihnen passt, prüfen Sie, ob Ihr Berater Sie wirklich umfassend beraten hat. Das alleinige Verlassen auf standardisierte Risikoklassen ist eine in der Finanzbranche weit verbreitete Praxis. FUCHSBRIEFE erwarten, dass es noch viele derartige Fälle geben wird, die vor Gericht enden.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BFH bleibt beim Fremdvergleich für GmbH-Darlehen

Steuerliche Anerkennung nur mit breitem Marktvergleich

Bundesfinanzhof © dpa
Der reine Weg der Finanzierung einer GmbH ist die Einlage der Gesellschafter. Umgekehrt ebenso sauber die Regelausschüttung als Entlohnung. Doch die steuerliche Anerkennung solcher Darlehen ist immer ein gefährliches Fahrwasser. Das hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt.
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik der EZB läuft ökonomischen Rahmendaten entgegen

Euro vor schwachem Sommer

Die Europäische Zentralbank wird im Sommer eine Geldpolitik machen, die nicht zu den konjunkturellen Rahmenbedingungen passt. Darauf läuft die Ankündigung einer Zinssenkung und die immer besser werdende wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone hinaus. Für den Euro ist das ein schlechtes Omen.
  • Fuchs plus
  • Zurückhaltung der Notenbanken erfordert neue Anlagestrategie

Rückzug aus den Schwellenländern

Schwellenländer Währungen (c) B. Wylezich/Fotolia
Die Veränderung der Erwartungshaltung zur US-Zinspolitik zieht die Schwellenländer in Mitleidenschaft. Noch glauben die Märkte daran, dass die Fed im Juni mindestens einen Zinsschritt nach unten machen wird. Doch je robuster sich die US-Wirtschaftsdaten zeigen, desto mehr schwindet der Glaube zumindest an eine Zinswende nach unten. Marktkonsens ist bereits, dass weniger Zinssenkungen der Fed in diesem Jahr erwartet werden. Das hat Folgen für Anleger, die in den Schwellenländern investiert sind.
Zum Seitenanfang