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Kapitalanlagen auf dem Prüfstand

Auch eine langfristige Kapitalanalge sollte regelmäßig überprüft werden. Eine ehemals lohnende Anlage kann sonst schon längst zu lästigen Ballast geworden sein.

Jeder Anleger sollte langfristige Kapitalanlagen von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand stellen. Eine vor Jahren getroffene Entscheidung kann richtig gewesen sein, muss aber heute nicht mehr richtig sein. Denn die Zeiten ändern sich – deutlich zu sehen an der Finanzkrise und ihren Folgen. Langfristanlagen lassen sich in drei Gruppen einteilen – mit folgenden Erfahrungswerten:

  • Kapitalleistung erbracht und kein vorzeitiger Ausstieg möglich. Dazu zählen Beteiligungsprodukte wie Schifffonds und Private Equity-Anlagen. Hier lohnt sich eine Prüfung in der Regel nicht.
  • Kapitalleistung erbracht, vorzeitiger Ausstieg möglich. Besonders Kapital-Lebensversicherungen gegen Einmalbetrag gehören dazu. Diese waren ein „Renner" bis 2004. Erträge von Verträgen mit Abschlussdatum bis 31.12.2004 sind für deutsche Anleger steuerfrei. Eine bessere Alternativanlage mit vergleichbarem Rendite-Risiko-Profil nach Steuern gibt es heute in der Regel nicht. Nur bei Fondspolicen ist regelmäßig die Zusammensetzung zu prüfen.
  • Kapitalleistung noch nicht erbracht, vorzeitiger Ausstieg aber möglich. Dazu zählen Lebensversicherungen aller Art – die klassische deutsche Kapitallebensversicherung, die Fondspolice und die so genannte britische Police. Wenn auch künftig hohe Beträge investiert werden, macht eine regelmäßige Überprüfung Sinn – wie der folgende Fall zeigt.

Wirtschaftsprüferin Gudrun Mankow hat kurz vor der Gesetzänderung Ende 2004 bei einer britischen Gesellschaft eine Rentenversicherung mit Option zur Kapitalauszahlung abgeschlossen. Die erste Monatsprämie betrug 3.000 €. Zusätzlich hat sie eine Ratensteigerung pro Jahr in Höhe von 10% vereinbart. Die Entscheidung war gut durchdacht, da sie auf diese Weise auch für die Prämienanstiege das alte Recht, das eine Steuerfreiheit nach 12 Jahren Versicherungslaufzeit vorsieht, nutzen konnte. Ende 2016 soll der Vertrag enden. Als die Freiberuflerin den Jahresbericht der Versicherung erhält, rechnet sie nach. Sie hat bis Ende April knapp 300.000 € eingezahlt, die Versicherung nennt einen aktuellen Versicherungswert von 319.000 €. Das ist eine magere Rendite, so ihr Eindruck. „Macht es Sinn, den Vertrag weiterzuführen?" fragt sie sich. Denn sie will weitere 368.000 € – Steigerungen inklusive – einzahlen.

Vier Alternativen hat die Wirtschaftsprüferin:

  • Vertragskündigung und Neuanlage des Betrags
  • Keine Prämien mehr, Kapitalleistung 2016 fällig.
  • Prämien weiterzahlen, aber ohne Erhöhung
  • Weiterzahlen der Prämien mit Erhöhung.

Das Problem bei der Prüfung: Anders als bei deutschen Versicherungen schwanken die Renditen bei britischen Versicherer stärker. Entscheidend ist, welche Rendite die Gesellschaft in ihrer Vermögensverwaltung erzielt. Briten haben relativ hohe Aktienquoten, können also mehr als 2% oder 3% jährlich erwirtschaften. Entsprechend ist die Spannbreite der möglichen Erträge. Der Versicherer nennt Werte von 4%, 6% und 8% Rendite p. a.. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte Frau Mankow bei der Berechnung eine Wertentwicklung von 4% zu Grunde legen. Stellt sie die Prämienzahlung sofort ein, erhält sie 379.000 €. Das entspricht einer Rendite nach Kosten von 3,94% p. a.. Eine alternative Anlage bei vergleichbarem Risiko und Chance ist derzeit nicht verfügbar. Eine Kündigung macht also keinen Sinn.

Bleibt die Frage, ob es Sinn macht, die Prämien weiterzubezahlen. Bei den Varianten 3 und 4 sinken die Renditeerwartungen auf jährlich 3,7% bzw. 3,48%. Jetzt zeigt sich, wie stark die jährliche dynamische Anpassung die Rendite des Gesamtvertrags mindern wird. Dies liegt an der internen Kostenkalkulation der Versicherung, die meist verborgen bleibt und nur durch einen Vergleich der Musterrechnungen destilliert werden kann. Die Renditeerwartung von 3,7% bei Variante 3 ist ein guter Wert. Denn die noch zu zahlenden 300.000 € Prämie bis Ende 2016 werden diese Rendite nach Steuern erreichen – oder sogar mehr, wenn die Versicherung noch bessere Ergebnisse erwirtschaftet. Frau Mankow sollte also den Vertrag fortführen, aber die Prämien nicht mehr erhöhen.

Am Ende bleibt die Vertrauensfrage offen: Arbeitet die Gesellschaft mit dem Geld des Anlegers gut oder nicht? Sie stellt sich bei jeder Kapitalanlage, bei der eine höhere Rendite als der risikolose Zins gewünscht ist. Und der beträgt derzeit für eine deutsche Staatsanleihe (Top-Rating AAA) 2,25% pro Jahr für die Restlaufzeit bis Ende 2016. Davon sind dann noch 25% Abgeltungssteuer abzuziehen. Das wird die Versicherung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schaffen – und zwar nach Steuern!

Fazit: Auch langfristige Anlagen sollten Sie regelmäßig auf ihre Ertragskraft und ihre weitere Entwicklung überprüfen. Sinn macht dies allerdings nur dann, wenn Sie vorzeitig aussteigen können.

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