ICM: Alles streng vertraulich
Auch die ICM Investmentbank nutzt den Standardtext des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter: Im Hinblick auf die Vertraulichkeit der Angaben in dem Onlineformular sowie den vertraulichen Vereinbarungen, die wir mit unseren Kunden getroffen haben, können wir leider keine Selbstauskunft geben.
Anmerkung Prüfinstanz
Auch hier können wir nur sagen: kundenindividuelle Informationen fragt die FUCHS|RICHTER PRÜFINSTANZ nicht ab. Und richtig: Die Angaben im Onlineformular sehen wir selbst als vertraulich an, sie sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Aber natürlich respektieren wir die Entscheidung von ICM, keine Selbstauskunft geben zu wollen. Die Ampel stellen wir somit auf weiß. Eine Vertrauenssiegel kann nicht beantragt werden.