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MiFid II in der Praxis

Kaum eine Bank zeichnet Kundengespräche auf

Seit Jahresbeginn ist die Finanzmarktrichtlinie MiFid II in Kraft. Sie verpflichtet die Institute zur Aufzeichnung von Kundengesprächen und zu einem vollständigen Gebührenausweis. Doch in der Praxis wird das Thema sehr unterschiedlich gehandhabt. Dafür gibt es einen Grund.

MiFid in der Praxis


Im Private Banking, der individuellen Betreuung vermögender Privatkunden, herrscht große Unsicherheit. Wie soll man mit den neuen Regularien der Finanzaufsicht umgehen? Zwar ist die europäische Finanzmarktregulative MiFid II beileibe nicht vom Himmel gefallen. Aber der Text lässt Interpretationsspielräume.
Den Anbietern ist aufgegeben, Beratungsgespräche aufzuzeichnen (Taping). Doch da fängt die Unsicherheit schon an: Soll das erste Telefonat mit einem Kunden bereits als Beratung gewertet werden? Nur wenige Institute haben bisher die Entscheidung getroffen, grundsätzlich jedes Kundengespräch aufzuzeichnen. Damit kommen sie in eine Rechtfertigungssituation. Denn:
Stichprobe: Nur 8% zeichnen auf
Nur 8% aller Institute haben bei einer Stichprobe der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz auf die Aufzeichnung der Gespräche mit einem Erstkunden hingewiesen. Immerhin rund 70 Institute im In- und deutschsprachigen Ausland wurden diesbezüglich getestet. Wir gehen davon aus, dass in anderen Fällen nicht ohne das Wissen des Kunden mitgeschnitten wird.
Kunden sollten jetzt darauf achten, ob sie auf die Aufzeichnung hingewiesen werden. In etlichen Fällen startet der Berater selbst die Bandaufzeichnung – und muss Sie darauf hinweisen. In etlichen Fällen aber sind die Kundenleitungen mit einer Aufzeichnungsautomatik versehen. Dann muss entweder eine Stimme vom Bank den betroffenen Kunden aufmerksam machen oder der Berater.

Kein Standard zum Kostenausweis


Auch beim dezidierten Kostenausweis – ebenfalls eine regulatorische Verpflichtung – hat sich noch kein Standard herausgebildet. Unklar ist den Häusern offensichtlich, wie man die Ex ante-Kalkulation (Vorwegkalkulation) vornimmt: Über 1 Jahr, über 3 Jahre, über den gesamten Anlagehorizont? Und: Sind Bestandspflegezahlungen (die ausgeschüttet werden) von der Gesamtkostenquote TER abzuziehen? Kunden werden erleben, dass Sie plötzlich mit bis 0,5% höheren Kosten als bisher konfrontiert werden. Denn die Kosten für einzelne Finanzprodukte wie Fonds müssen jetzt der Vermögensverwaltungsgebühr, die die Bank nimmt, aufgeschlagen werden.
Wir gehen davon aus, dass noch ein Jahr vergehen dürfte, bis hier Klarheit herrscht. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ist selbst gefordert klarere Durchführungsvorgaben zu machen.

Fazit:

Das letzte Wort werden wie so häufig die Gerichte haben.

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