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| bAV Der neue Versorgungsausgleich in der Praxis September 2009 Scheiden tut weh! Und seit dem 1. September 09 mit dem neuen Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersvorsorge nun auch dem Arbeitgeber! Denn bei Scheidung einer Mitarbeiter-Ehe müssen sämtliche Rentenanwartschaften zwischen den Partnern geteilt werden, auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Das verkompliziert die Verwaltung dieser Versorgungsverträge erheblich und wird auch die Einstellungspraxis in den Betrieben beeinflussen. Hat ein Mitarbeiter eine bAV mit mehreren Bausteinen abgeschlossen, wird es richtig kompliziert! Denn der Arbeitgeber muss bei dessen Scheidung die Aufteilung der Anwartschaften selbst berechnen und dabei jeden Baustein einzeln betrachten und gerecht aufteilen. Der geschiedene Partner des Mitarbeiters wird dabei häufig wie ein eigener Mitarbeiter in das betriebliche Versorgungswerk aufgenommen. Hinzu kommen zahlreiche bürokratische Abläufe, um die sich die Personalabteilung kümmern muss. So wird zu Beginn eines Scheidungsverfahrens vom Familiengericht ein Formular zugestellt, in das alle bAV-Anwartschaften eingetragen werden müssen, unabhängig vom Versorgungsträger. Diverse Auskunftsbögen für jede einzelne Anwartschaft müssen zusätzlich bearbeitet werden. Der Arbeitgeber übernimmt dazu auch noch die Koordination der externen Versorgungsträger (z. B. Pensionskassen, Versicherungen usw.), wenn die bAV dort angesiedelt ist. Die Krönung: Unternehmer werden durch den neuen Versorgungsausgleich in eine größere Haftung genommen und müssen betriebliche Risiken (z. B. Liquiditätsrisiko) eingehen. FUCHS
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