Bundesarbeitsgericht hat zu Befristungen entschieden
Unternehmen versuchen immer wieder, die Arbeitsverträge von Führungskräften aufgrund des "Bewährungsrisikos" zu befristen. Immer öfter wird dafür mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz argumentiert. Das Bundesarbeitsgericht hat hat sich damit befasst und gibt Unternehmen eine klare Richtung vor.