Kein Anspruch auf genauen Ablaufplan
Hausbesitzer, die ihre Immobilie instandsetzen wollen, brauchen ihre Mieter nicht im Detail über den Ablauf der Handwerkerarbeiten zur informieren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Urteil vom 30.7.2018, Az.: 65 T 73/18). Ein feiner gesetzlicher Unterschied ermöglicht dieses klare Urteil: Bei Modernisierungsarbeiten ist eine zeitliche Abstimmung zwingend erforderlich, bei einer Instandsetzung nicht.