Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1169
Nachträgliche Verbesserungen greifen nicht

Das Recht des Steuerjahres gilt

Für die Steuer gilt immer das Recht des Jahres, für das die Besteuerung erfolgt. Späteres Rechtsänderungen sind nicht zu berücksichtigen; auch wenn sie erhebliche Auswirkungen wie bei der Erbschaftsteuer haben könnten.

Das Recht des Jahres, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, gilt für die Besteuerung. Von dieser Regel wird auch dann nicht abgegangen, wenn das Recht dieses Jahres später für verfassungswidrig erklärt wird. Dies entschied das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 28. 4, 2017, Az. 3 K 293/16).

Selbst verfassungswidrige Gesetze, für die eine Fortgeltung bis zur Neuregelung angeordnet wurde, fallen unter die Regelung. Im Falle des Erbschaftsteuerrechts ist dabei zeitlich der Eintritt des Erbfalls maßgeblich und nicht die Festsetzung der Erbschaftsteuer.

Jahr des Erbfalles entscheidend

In verhandelten Fall hatte die Klägerin 2013 ein Einfamilienhaus samt Grundstück geerbt. Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer wegen der anhängigen Verfassungsklage gegen dieselbe vorläufig fest.

Die Erbschaftssteuer sollte bekanntlich bis zum 30. Juni 2016 geändert werden. Das erfolgte dann aber verspätet. Trotzdem galt, laut Finanzgericht, das alte Recht für die Klägerin weiter. Dass der Wert der ererbten Immobilie am 19. Juli 2016, also nach dem Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist im Sinne der Neuregelung gesenkt wurde und damit die Erbschafsteuer niedriger wäre, spielte keine Rolle.

Fazit: Fristen gelten nur für Steuerzahler, nicht für den Gesetzgeber.

Hinweis: Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. II B 108/17). Selbst wenn dem stattgegeben wird, dürften höhere Instanzen allerdings die Entscheidung des Finanzgerichtes in der Sache bestätigen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang