Politischer Widerstand gegen 6%-„Strafzins“ wächst
Jetzt verlangt auch das hessische Finanzministerium eine Anpassung des Zinsniveaus auf Steuernachzahlungen/-erstattungen. Derzeit liegt es bei satten sechs Prozent. Das ist ganz weit weg vom Marktzins. Und das nun schon seit vielen Jahren.
Der Bundesfinanzhof hatte bereits ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Zinshöhe angemeldet. Wir haben über den BFH Beschluss vom 25.04.2018 (AZ IX B 21/18) im FB vom 17.5. berichtet.
Eine Gesetzesinitiative, die im Bundestag eingebracht wurde, sieht vor, den Zinssatz auf nur noch drei Prozent im Jahr zu halbieren. Außerdem sollen Vorkehrungen getroffen werden, dass ein solch starkes Auseinanderdriften von Finanzamtszinsen und tatsächlichen Zinsniveau nicht mehr vorkommen kann.
Fazit: Der Fortschritt ist auch hier eine Schnecke; aber er kommt.
Hinweis: Die hessischen Initiativen sind als Drucksachen beim Bundesrat nachzulesen: 396/18 und 397/18.