Rückvergütungen bleiben ein Thema für Kunden
Die Schweizer Vermögensverwalter bereiten sich auf das landeseigene Finanzdienstleistungesetz (Fidleg) vor. Es tritt Anfang 2020 in Kraft und ist das Pendant zur europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Deren Ziel ist es eigentlich, den Kundenschutz zu verbessern. In der Praxis erweist sich MiFID bereits als Bürokratiemonster.
Wichtigster Unterschied aus Kundensicht:
- Für Schweizer Banken reicht es auch künftig aus, dass der Kunde transparente Informationen zu Rückvergütungen erhält und seine Zustimmung zum Einbehalt durch die Bank gibt. Gegenüber deutschen Kunden sind Schweizer Banken nicht verpflichtet, die strengere MiFID-Regelung anzuwenden!
- In Europa muss ein Institut belegen, dass mit erhaltenen Rückvergütungen die Qualität der Dienstleistung verbessert wird; nur dann können diese einbehalten werden. Dennoch: Erste Schätzungen gehen davon aus, dass alleine diese Einschränkung dazu führt, dass Banken rund 90% ihrer ursprünglichen Rückvergütungen behalten können.
Fazit: Fragen Sie (nicht nur) Ihre Bank in der Schweiz, wie sie das Thema Rückvergütung aktuell und zukünftig handhabt. Rückvergütungen sind eine zweite Gebühr und haben erheblichen Einfluss auf Ihre Nettorendite!