Edeka bleibt ein Sonderfall
Das Bundeskartellamt erweckt den Eindruck, bei seiner Abmahnung von EDEKA eine Grundsatzentscheidung getroffen zu haben. Doch dem ist nicht so. Warum EDEKA ein Einzelfall bleiben wird.
Kartellamtschef Andreas Mundt trommelt sich im Fall Edeka auf die Brust und lobt die Durchsetzungskraft seiner Behörde – zu Unrecht. Der Einzelhändler ist vom Kartellamt abgemahnt worden, weil er im Zuge der Übernahme der Plus-Märkte (2009) von seinen – darüber bestimmt nicht erfreuten – Lieferanten einen „Hochzeitsrabatt“ verlangt hatte. Mundt, die letzte FDP-Säule im hohen Beamtenkorps des Bundes, haut mit Blick auf Berlin jetzt mächtig auf den Putz: „Entscheidender Beitrag zum Thema Nachfragemacht im Lebensmittel-Einzelhandel“ und „Grundsatzverfahren; Kartellrecht setzt der Handlungsfreiheit marktmächtiger Unternehmen Grenzen“, tönt er. Bei diesem Eigenlob sind Zweifel angebracht. Schon die jahrelange Verfahrenszeit ist verdächtig. Denn es geht hier nicht um ein marktbeherrschendes Unternehmen, dessen Konturen im Kartellgesetz klar umrissen sind und wo die Eingriffsbefugnisse – bei Missbrauch der Marktstellung – heute auch gerichtsfest vorgegeben sind. Bei „marktmächtigen“ Unternehmen – und dazu zählt Edeka im Kreise der anderen großen Handelshäuser und -ketten – handelt das Amt „eine Stufe tiefer“ in einem von den Obergerichten noch nirgends ausgemessenen Raum. Schon die Definition, wer hier „Marktmacht“ besitzt, ist schwierig. Das Amt hat es im Falle Edekas versucht, vielleicht mit Erfolg. Edeka kann das OLG Düsseldorf als erste Beschwerdeinstanz anrufen. Vor allem mit der „Grundsätzlichkeit“ hapert es. Die Edeka-Forderung an seine Lieferanten, sie mögen die Fusionsentscheidung, die ihnen Absatzspielraum nimmt, auch noch mit einem Sonderrabatt honorieren, ist abwegig. So abwegig, dass sich ein amtlicher Eingriff (nach langen Überlegungen) hier einigermaßen plausibel rechtfertigen lässt. Das ist jedoch auf andere, weniger eklatante Verstöße der „Marktmächtigen“ gegen die guten (aber rauen) Sitten im Einzelhandel nicht so ohne weiteres anwendbar.
Fazit: Der Fall Edeka ist ein ehrenwerter Versuch des Kartellamts, dem Thema Marktmacht im Handel zu Leibe zu rücken. Aber er enthält zu viele besondere Umstände, als dass er verallgemeinert werden könnte. Und er ist auch (noch) nicht gerichtsfest. Zudem: Ein Bußgeld gibt es nicht.