Folgen des VW-Skandals
Der VW-Skandal wird den Mittelstand mehrfach treffen: bei Aufträgen, bei Compliance-Auflagen, beim Unternehmensstrafrecht.
Die Konsequenzen aus dem VW-Skandal sind für den Mittelstand erheblich. So kündigte VW an, allein bei Zulieferern 3 Mrd. Euro p. a. einsparen zu wollen. Ob das alle überstehen werden, ist zweifelhaft. Erste Autohäuser klagen bereits, dass die Banken die VW-Krise zum Anlass genommen haben, das Rating herabzustufen. Das führt zu erheblichen Problemen im Tagesgeschäft. VW wird bei seinen Zulieferern transparente Strukturen durchsetzen müssen. Davon gehen Compliance-Experten wie Prof. Peter Fissenewert von der Berliner Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm aus: „Nur ein klares Bekenntnis zu Compliance im eigenen Haus wie bei Zulieferern wird VW ein gutes Maß an Glaubwürdigkeit zurückbringen.“ Andere DAX-Unternehmen werden die härtere Gangart übernehmen. Für Mittelständler bedeutet das vor allem mehr Bürokratie und juristische Beratung. Ohne ausreichende Compliance droht künftig die Auslistung – nicht nur bei VW. Der Fall VW wird auch die Diskussion um ein Unternehmensstrafrecht weiter befeuern. In Deutschland können nur einzelne Personen nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden (Individualstrafrecht). Lediglich bei Verstößen gegen das Kartell- oder Mindestarbeitslohngesetz werden Geldbußen für das Unternehmen fällig. Sollten die VW-Vorstände nahezu unangetastet bleiben, wird die Sanktionierung des Skandals als Ordnungswidrigkeit in der Öffentlichkeit als Farce erscheinen. Die Politik wird dann dem Ruf nach einem Unternehmensstrafrecht nach US-Vorbild nachgeben. Im Vorteil wären in diesem Fall Unternehmen mit einer geordneten Compliance-Struktur. Sie könnten, auch wenn sie sich strafbar gemacht haben, milder bestraft werden, verweist Prof. Fissenewert auf die aktuelle Diskussion zum Unternehmensstrafecht. Das Korruptionsregister wird bundesweit ausgedehnt. Derzeit existieren nur in einigen Ländern solche Register. Firmen, die darin eingetragen sind, dürfen für eine gewisse Zeit nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Offen ist, ob sich VW überhaupt noch an Ausschreibungen für öffentliche Flottenverträge beteiligen darf.
Fazit. Der VW-Skandal hat auch für den Mittelstand (teure) Folgen. Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts rückt näher. Mittelständler sollten über die Implementierung transparenter Compliance-Strukturen nachdenken.