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Geldanlage

Versteckte Zusatzkosten finden

Ein aktuelles Urteil bringt neuen Zündstoff in die Diskussion um die Provisionen für Banken.
Bestandspflegeprovisionen sind für Banken ein wichtiger Ertragsbaustein. Verbraucherschützern dagegen sind sie oft ein Dorn im Auge, weil Anleger in die Irre geführt werden. Ein aktuelles Urteil bringt neuen Zündstoff in die Diskussion um die Provisionen, die  auch „Kickback“ oder „Retrozession“ genannt werden. Ab 01.08. müssen Anlageberater in Kundengesprächen über den Empfang versteckter Innenprovisionen aufklären, so der BGH (Az.: XI ZR 147/12). Damit steht eine Vertriebspraxis am Pranger, die im Beratungsalltag immer wieder festzustellen ist.

Ein Fall aus der Praxis

Sabine Mayr-Sorfal, Chefin des Familienunternehmens, kennt sich mit Zahlen aus. Sie kalkuliert genau und weiß, dass Kosten für die Rendite eine wichtige Rolle spielen. Allerdings: Um Anlageprodukte kümmerte sie sich bislang eher weniger. Bei der Suche nach einem Vermögensmanager präsentierten drei Banken ihre Anlagestrategien. So unterschiedlich diese auch waren, jede klang überzeugend. Klarheit über die richtige Anlagephilosophie hat Frau Mayr-Sorfal zwar noch nicht. Dafür hat sie einen klaren Blick auf die Konditionen. Die erste Bank bot 1,2% plus Umsatzsteuer „all in“ für die 3 Mio. Euro Anlagesumme an. Die zweite wollte 1,1% plus Umsatzsteuer. Dafür mussten aber noch gesonderte Transaktionskosten von 75 Euro pro Kauf und Verkauf gezahlt werden. Die dritte Bank – die dann den Zuschlag erhielt – blieb mit 0,85% plus Umsatzsteuer „all in“ mit Abstand die günstigste Offerte. Die Unternehmerin kalkulierte jedoch nicht, wie viel die Bank tatsächlich an ihr verdient. Auf die Spur kam sie erst auf einem Kolloquium für Vermögende. Dort zeigte ein Honorarberater auf Basis von Marktrecherchen, dass die wahren Kosten häufig gut verschleiert werden. Seine Aussage: Zusatzkosten fallen  i. d. R. nicht an, wenn die Bank die Strategie mit Einzeltiteln umsetzt. Dann wird direkt in Aktien wie Siemens, BASF oder Nestle investiert. Auf der Rentenseite werden dann Bundesanleihen, Pfandbriefe oder Unternehmensanleihen gekauft. Gleiches gilt, wenn sog. „Indexfonds“ (ETF) eingesetzt werden. Diese sind so knapp kalkuliert, dass für Banken und Vermittler keine Bestandspflegeprovisionen übrig bleiben. Anders ist dies bei Strategien, die mit aktiv gemanagten Investmentfonds arbeiten. Auch bei Zertifikaten und hauseigenen Produkten gibt es einen möglichen Zusatzertrag für die Anlageexperten. Die Kickbacks sind erheblich – und zwar für die Rendite des Anlegers und die Erträge der Bank. In der Tabelle sind die von deutschen Anlegern besonders beliebten Investmentfonds und die Kosten abgebildet, die die Banken je Fonds erhalten.
HÄUFIG GEORDERTE INVESTMENTFONDS
FondsWKNArtBestands-
pflege / Jahr

Richtwerte, alle Angaben ohne Gewähr | Quelle: Dr. Richter | IQF, 2014

Carmingnac PatrimoineA0DPW0Mischfonds0,750 %
Carmignac InvestissementA0DP5WAktienfonds0,750 %
FvS Multi Opportunities RA0M430Mischfonds0,600 %
Etha-Aktiv E764930Mischfonds0,600 %
DWS Top Dividende984811Aktienfonds0,438 %
Fidelity European Growth973270Aktienfonds0,750 %
Frankf. Aktienf. für Stiftungen A0M8HDAktienfonds0,400 %
M&G Global Basics797735Aktienfonds0,875 %
M&G Optimal IncomeA0MND8Anleihenfonds0,500 %
Jetzt kommt die Unternehmerin ins Grübeln. Die beiden ersten Banken, die keinen Zuschlag erhalten haben, verlangten zwar mehr Geld für ihre Leistung. Sie investierten aber ausschließlich in Einzeltitel oder Indexfonds. Anders die gewählte Bank. Sie bildet ihre Strategie ausschließlich über aktiv gemanagte Fonds ab – und streicht Zusatzerträge ein. Die machen es möglich, das Honorar so günstig anzusetzen. Der Zusatzertrag, den die Bank pro Jahr aus den Provisionen erwirtschaftet, beträgt ca. 0,55%. Damit wird das scheinbar günstigste Angebot zum teuersten. Allerdings hatte die Bank im Vertrag klar geregelt, dass sie Zahlungen von den Fondsgesellschaften als Teil der Vergütung erhält. Diesen Passus hatte Frau Mayr-Sorfal sogar gelesen, aber nicht für relevant gehalten.

Fazit: Frau Mayr-Sorfal hat gelernt, dass sie künftig genauer hinsehen muss, wenn es um die Kosten der Kapitalanlage geht. Anleger sollten nach dem o. g. Passus Ausschau halten und diesen Posten mit einrechnen, damit sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

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