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Erst die Abmahnung, dann die Kündigung

Abmahnung: Verbotene private Dienstwagennutzung

Nur weil jemand in der Transportlogistik seiner Firma arbeitet, kann man noch lange nicht die Fahrzeuge einfach für private Fahrten nutzen. Wer das dennoch macht, bekommt Ärger.

Dienstwagen: Unerlaubt gefahren? Abmahnung

Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen für private Zwecken nutzen, obwohl dies ausdrücklich nicht erlaubt ist, droht die Kündigung. Im ersten Schritt ist allerdings eine Abmahnung ausreichend. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz klargestellt. Eine sofortige Kündigung ist nicht möglich.

Urteil: LAG Rheinland-Pfalz vom 24.1.2019, Az.: 5 Sa 291/18

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