Abmahnung: Verbotene private Dienstwagennutzung
Dienstwagen: Unerlaubt gefahren? Abmahnung
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen für private Zwecken nutzen, obwohl dies ausdrücklich nicht erlaubt ist, droht die Kündigung. Im ersten Schritt ist allerdings eine Abmahnung ausreichend. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz klargestellt. Eine sofortige Kündigung ist nicht möglich.
Urteil: LAG Rheinland-Pfalz vom 24.1.2019, Az.: 5 Sa 291/18