Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1518
Wunsch allein reicht nicht

Änderung des Vertrags ist notwendig

Von Teilzeit zurück in Vollzeit, das ist zwar in § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Aber bei der praktischen Umsetzung gibt es schon noch Ecken und Kanten, die zu beachten sind.

Den Wunsch von Teilzeit zurück in Vollzeit muss der Arbeitnehmer ausdrücklich anmelden. Dann muss er konkret mit seinem Arbeitgeber eine entsprechende Änderung im Arbeitsvertrag vereinbaren. Zwar ist das alles in § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Aber bei der praktischen Umsetzung gibt es immer wieder Unstimmigkeiten.

Konkreter Vorschlag ist notwendig

Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitnehmer seinen neuen Arbeitszeitwunsch nur in einem Brief anzeigt. In diesem Fall reicht es aus, wenn der Arbeitgeber ihn über zu besetzende Arbeitsplätze informiert. Will der Arbeitnehmer mehr erreichen, muss er seinem Arbeitgeber einen konkreten Vorschlag machen, wie er die neue Arbeitszeit im Arbeitsvertrag regeln möchte.

Der Arbeitgeber kann das dann erfolgte Vertragsangebot begründet ablehnen. Und zwar, wenn dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegenstehen.

Fazit

Ein bloß allgemein angezeigter Wunsch, die Arbeitszeit zu verlängern, ist unzureichend.

Urteil: BAG vom 27.2.2018, Az.: 9 AZR 167/17

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 15 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

Performance-Projekte: Ruhige Woche, harte Fakten

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Eine Woche ohne Hektik, ohne große Trades, ohne Schlagzeilen – und doch voller Erkenntnisse. Kalenderwoche 15 legt offen, wie sich Vermögensverwalter wirklich vom Markt absetzen. Vier Projekte, vier Benchmarkdepots, hunderte Millionen Euro in der Betrachtung. Wer genauer hinsieht, erkennt: Nicht Aktion macht den Unterschied, sondern Struktur. Diese Woche zeigt, warum stille Phasen die ehrlichsten Antworten liefern.
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 15: Rendite, Risiko und Handel

Warum Kapitalstärke alleine nicht reicht

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Kalenderwoche 15 offenbart im Performance‑Projekt 9 (Stiftungsportfolio) ein klares Bild. Große Vermögen treffen auf moderate Märkte, das Benchmarkdepot setzt den Takt. Während die Portfolios reagieren, zeigt sich deutlich, was in diesem Projekt trägt: weniger Aktion, mehr Struktur. Wer genau hinschaut, erkennt, warum sich manche Strategien behaupten – und andere bewusst zurücknehmen.
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 15: Performance, Gewinner und Verlierer

Markt, Fonds, Benchmark – Lektionen aus Projekt 8

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Kalenderwoche 15 war im Performance‑Projekt 8 (vermögensverwaltende Fonds) eine Woche ohne jede Handelsaktivität. Kein Fondswechsel, keine taktischen Manöver, keine Eingriffe. Und doch entstand ein klares Bild. Das Benchmarkdepot setzte den Maßstab, die Fondsportfolios reagierten unterschiedlich. Wer genau hinsieht, erkennt: Gerade im Fondsprojekt zeigt sich, wie viel Struktur, Ausrichtung und Historie wirklich bedeuten.
Zum Seitenanfang