Alleinstehende: Doppelte Haushaltsführung ohne Nachweispflicht
Alleinstehende Arbeitnehmer können ebenfalls von einer doppelten Haushaltsführung profitieren. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und den Nachweis erleichtert.
Ein alleinstehender Arbeitnehmer kann Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen, ohne eine gesonderte „finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ nachweisen zu müssen. Das gilt dann, wenn er am Lebensmittelpunkt einen eigenen Ein-Personen-Haushalt führt.
Doppelte Haushaltsführung im Ein-Personen-Haushalt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei einem Ein-Personen-Haushalt