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Dynamikvereinbarungen bei Lebensversicherungen gehören auf den Prüfstand

Alte Lebensversicherungsverträge im Vorteil

Dynamikvereinbarungen bei vermögensbildenden Lebensversicherungen sind eine gute Sache. Doch im Laufe der Zeit verlieren sie schnell ihren Nutzen. Dann sollten Sie handeln.

Dynamikvereinbarungen bei vermögensbildenden Lebensversicherungen haben große Vorteile. Sie sollten immer in den Vertrag integriert werden. Dann steigt die Prämie jedes Jahr um einen festen Prozentsatz, meist um 5%, maximal um 10%. Damit erhöhen sich auch die Versicherungssumme und der Auszahlungsbetrag (Ablaufleistung) am Ende der Laufzeit.

Der große Vorteil: Es fällt keine neue Gesundheitsprüfung an. Die Prämie steigt auch, wenn man krank geworden ist und keine Möglichkeit mehr hat, eine andere Versicherung abzuschließen. Zudem ist man in jungen Jahren finanziell meist nicht so leistungsfähig, sodass die Prämiensteigerung in späteren Jahren gut zum dann höheren Einkommen passt. Da Inflation immer ein Thema ist, wird durch die Dynamikvereinbarung auch der Kaufkraftverlust ausgeglichen.

Keine Sorge vor zu hohen Prämien

Die Angst, dass einem die Prämiensteigerungen in 10 oder 20 Jahren über den Kopf wachsen, ist unbegründet. Die jährliche Prämienerhöhung kann abgelehnt werden. Allerdings nur zwei Mal hintereinander, dann verfällt die Option ganz. Wer nur jedes dritte Jahr die Erhöhung mitmacht, kann den Vorteil also über die gesamte Vertragslaufzeit nutzen.

Doch je älter man wird, desto genauer sollten Versicherungsinhaber hinschauen. Dies liegt an der speziellen Versicherungskalkulation solcher Dynamikvereinbarungen. Jede Prämie kann aufgeteilt werden in einen kapitalbildenden Teil und den Kostenanteil. Wer zum Zeitpunkt der Erhöhung 40 Jahre alt ist, zahlt für den neuen Prämienanteil die Risikokosten für die Absicherung des Todesfalls oder der Berufsunfähigkeit für dieses Eintrittsalter. Das ist deutlich weniger als z. B. ein 50-Jähriger als Risikokosten-Anteil zu zahlen hat. Anders formuliert: Der Kostenanteil wächst mit jedem neuen Zusatzprämienjahr, der kapitalbildende Teil des Erhöhungsbetrags wird geringer.

Ab 50 prüfen

Empfehlung Nr. 1: Ab dem 50. Lebensjahr sollten die Dynamikvereinbarungen auf den Prüfstand gestellt werden.

Leider liefern die Versicherungsgesellschaften das Prüfergebnis nicht auf dem Silbertablett. Die Ergebnisse müssen selbst ermittelt werden. Daher bittet man die Versicherung um folgende Werte:

  1. Aktuelle Prämie (ergibt sich auch aus dem aktuellen Kontoauszug).
  2. Ablaufleistung ohne Dynamikvereinbarung: Dieser Betrag wird nach heutiger Planung gezahlt, wenn auf neueste Dynamikvereinbarung verzichtet wird.
  3. Neue Prämie, wenn Dynamik realisiert wird.
  4. Ablaufleistung mit Dynamikvereinbarung, also nach Erhöhung der Prämie.

Internetrechner als Hilfsmittel

Wenn die Daten vorliegen, kann ein Sparrechner aus dem Internet verwendet werden, um weiterzurechnen (z. B. www.zinsen-berechnen.de). Ein Beispiel an einem Vertrag eines 53-Jährigen, der noch 12 Jahre in seine Lebensversicherung einzahlt:

Nur wenige Eingaben im Sparrechner nötig

Im Sparrechner wird nun eingegeben:

Attraktive Rendite

Nun weiß der Anleger, dass er für jeden Euro, den er ab jetzt zusätzlich in seine Versicherung einzahlt, eine Jahresrendite von 2,70% erhalten wird. Das ist mit Blick auf die aktuelle Zinslandschaft sehr attraktiv. Hinzu kommt der Steuervorteil. Denn Lebensversicherungen sind gegenüber anderen Sparformen privilegiert. Besonders gut geht es denen, die ihren Vertrag vor 2005 abgeschlossen haben. Sie erhalten die Versicherungsleistung ohne Steuerabzug. Die anderen zahlen nur den halben persönlichen Steuersatz auf ihren Gewinn, das ist weniger als die Abgeltungsteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag.

Empfehlung Nr. 2: Altverträge aus der Zeit bis einschließlich 2004 genießen die Steuerfreiheit und die hohe Garantieverzinsung. Sie sollten möglichst bis zum Ende des Vertrags – mit oder ohne Dynamik – fortgeführt werden. 

Risikokosten vernichten Vorteil

Das Rechenergebnis kann dazu führen, dass die Kosten so hoch sind, dass nur eine Magerrendite herauskommt. Dies gilt insbesondere bei der Kombination mit einer Zusatzversicherung wie der Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit. Dann lohnt sich die Dynamik nicht mehr.

Empfehlung Nr. 3: Falls der Berufsunfähigkeitsschutz im Alter nicht mehr benötigt wird, könnte die Zusatzversicherung gekündigt und nur der Kapitalstock weiter aufgebaut werden. Das erhöht die Rendite des Gesamtvertrags deutlich.

Fondspolice als Kostenfalle

Bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen spielen die Garantien der Assekuranz keine Rolle. Der Kapitalstock besteht aus Investmentfonds, deren Entwicklung 1:1 im Versicherungsvertrag zu sehen ist.

Empfehlung Nr. 4: Da frühere Verträge meist sehr teure Fonds beinhalten, sollte geprüft werden, ob der Zusatzbetrag (oder auch alle Prämien) nicht besser in ein eigenes Fondsdepot mit ETFs eingezahlt werden sollte. Dies gilt besonders für Verträge seit 2005, da dort der Steuervorteil nicht mehr so greift, wie bei älteren Policen.

Fazit: Spätestens ab dem 50. Lebensjahr sollte bei Lebensversicherungen – klassische kapitalbildende und Fondspolicen – die Dynamikvereinbarung keinesfalls unkritisch fortgeführt werden. Eine regelmäßige Prüfung der Rendite für den Zusatzbetrag ist ratsam.
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