Alte Sparverträge haben Bestand
Die Kündigung Ihres (gut verzinsten) Sparvertrages durch die Sparkasse ist nicht so einfach möglich. Die Richter am Landgericht (LG) Stendal urteilten gegen die dortige Kreissparkasse. Sie entschieden in zweiter Instanz, dass ein Prämiensparvertrag weiter fortbesteht, auch wenn das kein gutes Geschäft mehr ist. Die Sparkasse hatte die Verträge gekündigt.
Versprochene Prämien sind zu zahlen
Im konkreten Fall hatte die Sparkasse in das Vertragsformular eine Vertragslaufzeit von 1188 Monaten (99 Jahre) eingetragen. In der Anlage ist in einer Prämienstaffel ausgewiesen, dass die höchste Prämie ab dem 15. bis zum 99. Sparjahr gezahlt wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte schon im Mai dieses Jahres entschieden, dass Sparkassen langfristige Sparverträge erst dann kündigen dürfen, wenn die vertraglich versprochenen Prämien gezahlt worden sind (Urteil vom 14. 5. 2019, Az.: XI ZR 345/18). Das war in diesen Fall aber noch nicht passiert. Eine Revision hat das Landgericht nicht zugelassen.
Fazit: Die vereinbarte Laufzeit und Prämienstaffel bei einem Sparvertrag ist von den Kreditinstituten einzuhalten. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn die versprochene Prämie gezahlt ist.
Urteil: Landgericht Stendal (LG) vom 15.11.2019, Az.: 22 S 104/18