Amnesty International prangert Zwangsrekrutierungen in der Ukraine an
In der Ukraine laufen die Vorbereitungen für die große Gegenoffensive auf Hochtouren. Auch die Mobilisierung wird massiv forciert. Allerdings scheint der Widerstand der Ukrainer gegen die Einziehung in das ukrainische Militär massiv zu wachsen.
Amnesty International fordert offizielle Untersuchung
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) untersucht jetzt Verletzungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts in der Ukraine. Zwar gibt es schon lange besorgte Blicke nicht nur der Menschenrechtsorganisation auf die Umsetzung der Mobilisierung in der Ukraine (FB vom 16.12.2023). Inzwischen ist die Zahl der Beschwerden betroffener Ukrainer (Wehrpflichtige, deren Angehörige) aber so groß, dass AI auch eine offizielle Untersuchung der Mobilisierung eingeleitet hat. Das sagte die AI-Vertreterin Syuksyu Rasyanen.
Der vielfach getätigte Vorwurf: Oft werde die Mobilisierung „ohne Einhaltung der gesetzlichen Verfahren durchgeführt.“ Im Internet finden sich auf ukrainischen Kanälen zahlreiche Videos davon, wie Wehrpflichtige auf offener Straße, mit Gewalt und gegen ihren Willen direkt eingezogen werden.
Russland braucht mehr Rekruten
Auch Russland forciert derweil seine Rekrutierungsbemühungen. Moskau hat eine Novelle des Einberufungsgesetzes beschlossen. Russische Staatsbürger können nun auf elektronischem Wege einberufen werden. Das gilt für Wehrpflichtige und Reservisten. Wer nicht auf die Vorladung zum Wehrkommissariat reagiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dann drohen Geldstrafen bis etwa 3.000 Rubel (Mindestlohn ca. 14.000 Rubel).
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung habe in Russland aber weiter Bestand, heißt es. Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer sei derweil auf ein Rekordniveau gestiegen. Im März waren vor den russischen Militärgerichten gut 600 Verfahren anhängig. Das hat das kremlkritische Magazin "MediaZona" berichtet. Russische Organisationen schätzen, dass etwa jeder zweite Antrag auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt wird.
Verweigerungsrecht gilt auch in Kriegszeiten
Laut internationalen Standards gestattet das Recht auf Kriegsdienstverweigerung es jeder Person, vom verpflichtenden Militärdienst ausgenommen zu werden, wenn der Mensch den Dienst nicht in Einklang mit seiner Religion oder Überzeugung bringen kann. Das gilt auch in Kriegszeiten.