An- und Abmelden geht nur mit Betriebsrat
Erteilt ein Arbeitgeber die Anweisung an seine Beschäftigten, dass sie sich beim Betreten und Verlassen des Firmengebäudes persönlich beim Vorgesetzten melden müssen, unterliegt das dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg klargestellt.
Urteil:
LG Nürnberg vom 20.12.2018, Az.: 5 TaBV 61/17