Arbeitgeberfreundliche Kurskorrektur: Änderung beim Sonderurlaub
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) schraubt wieder einmal am Urlaubsrecht. Der neuste Spruch aus Erfurt: In der Zeit eines Sonderurlaubs entsteht kein Urlaubsanspruch. Das heißt: Ein Arbeitnehmer, der unbezahlten Sonderurlaub – etwa ein Sabbatical – nimmt, kann danach nicht mehr sein ‚normalen' Urlaubsansprüche geltend machen. Denn Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs bleiben bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs unberücksichtigt.Mit diesem Urteil ändert das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine jahrlange Rechtsprechung.
Urteil: BAG vom 19.3.2019, Az.: 9 AZR 315/17