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Drei Porsche, dreimal privater Vorteil

Auch bei drei Dienstwagen gilt die "Ein-Prozent-Regelung"

Manche mögen es gerne üppig: Ein Geschäftsführer hat gleich drei Porsche als Dienstwagen zur Verfügung. Zur privaten Nutzung wollte er sich bei seiner Steuerklärung aber nur ein Fahrzeug anrechnen lassen. Mit Erfolg?

Stellt Ihnen die Firma mehrere Firmen-Pkw zur Verfügung, kommt auch mehrfach die 1%-Regelung zur Anwendung. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Autos niemand anderen überlassen werden dürfen.

Stumpfe Argumente

Der Kläger hielt dies für unfair. Schließlich könne er ja nicht mehrere Autos gleichzeitig fahren. Und anderen Personen überlassen dürfe er sie auch nicht. Der BFH akzeptierte diese Argumente nicht. Der Kläger könne auf jedes Auto nach Belieben zugreifen, alle drei bieten daher einen eigenen privaten Vorteil. Das gelte auch dann, wenn nur der Geschäftsführer selbst die Autos fahren darf.

Urteil:

Urteil vom 24.5.2019, Az: VI B 101/18

Fazit:

Stehen mehrere Dienstwagen zur Verfügung, sind alle von der „Ein-Prozent-Regelung" erfasst.

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