Ausbeutung an der Zapfsäule: TIV fordert Eingreifen der Behörden
Wann reagieren deutsche Politik, EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera und Bundeskartellamt endlich auf die „Praktiken der Großkonzerne im Tankstellengeschäft“? Diese Frage hat der Tankstellen-Interessenverband (TIV) nun erstmals in die Öffentlichkeit getragen – auf der ehrwürdigen Bundespressekonferenz. Fuchsbriefe berichtet schon seit vielen Monaten über den Konflikt zwischen den Öl-Multis und den Tankstellenpächtern.
„Fragwürdige Marktpraktiken“
Laut TIV gehören zu den „fragwürdigen kartellrechtlichen Blüten zum Schaden der Tankstellenpächter und der Autofahrer“ insbesondere die täglich vielfach schwankenden Spritpreise und vielerorts überhöhte Shop-Produktpreise an Tankstellen. Die Kartellrechtswidrigkeit im Shop sei gutachterlich belegt. Konzerne würden ihre Marktmacht „gnadenlos ausnutzen, und kartellrechtlich betrachtet ereigne sich rund um die Tankstelle ein Ausplünderungseffekt mit klassischen Lockvogel- und Verwirrungspreisen beim Sprit und um eine doppelte Wettbewerbsverzerrung beim Shop-Geschäft“. Dass die deutsche und europäische Politik dies sehenden Auges zulasse, sei höchst problematisch.
Klage gegen Shell
Der „Ausplünderungseffekt“ sei in Fachkreisen seit über einem Jahrzehnt bekannt. Erstaunlich sei, dass Tankstellenfirmen seit dieser Zeit bei wenig lukrativen Einkommen und bei teilweise hoher Fluktuation noch Pächter fänden, die bereit seien, „ihre“ Marke in einer „beinharten Wettbewerbssituation“ gegenüber dem Kunden mit der nötigen Motivation zu vertreten. Heute, zehn Jahre später, habe sich die Situation für die Pächter nochmals verschärft. Fuchsbriefe berichtete zuletzt im April über Klagen von Pächtern vor Gericht. „Die Verträge zwischen den Mineralölkonzernen oder Lebensmittelmultis und Tankstellenbetreibern sind oft reine Knebelverträge und erinnern an Leibeigenschaft“, so TIV-Geschäftsführer Dr. Jochen Wilhelm. Man denke Aktuell klagt der TIV gegen Shell.