Auslandsspenden: Spender in der Bringschuld
Spenden an Organisationen außerhalb der EU sind in Deutschland oft nicht steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies nicht gegen EU-Recht verstößt. Spender sind in der Bringschuld, wenn sie vom Spendenabzug profitieren wollen.
Spenden an Zuwendungsempfänger, die ihren Sitz außerhalb der EU oder des EWR (z. B. Schweiz) haben, sind vom Spendenabzug