Bei der Zugangsfiktion hakt es
Falsche Zugangsfiktion
Auf die üblichen Laufzeiten für eine Postsendung ist kein Verlass mehr. Die Annahme, dass hierfür drei Tage reichen, ist überholt. Bei Briefen von Unternehmen an Behörden gibt es eine Zugangsfiktion: Es wird angenommen, dass ein Schreiben dem Empfänger am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post zugegangen ist. Das ist aber inzwischen eine falsche Annahme.
Subunternehmer haben mehr Zeit
Denn: Durch die Einschaltung von Subunternehmern beim Posttransport ist diese Zeitspanne nicht immer gewährleistet. Das stellte das Finanzgericht (FG) Münster jetzt fest. Im konkreten Fall hatte eine Behörde einen Dienstleister mit dem Brieftransport beauftragt. Dadurch sei nicht auszuschließen, dass der Transportweg deutlich länger dauert, ermittelte das FG. Es bezieht sich auf den abgeschlossenen Vertrag. Danach wäre die Zustellung am vierten Tag nach Aufgabe der Post auch noch in Ordnung.
Hinweis: Die Prozessbevollmächtigte des Klägers konnte durch ein ihr zugegangenes Schreiben folgendes Nachweisen: Auf dem Umschlag befanden sich zwei Stempel, einer Stempel vom 21.11. und ein Stempel vom 26.11. Dies zeige, dass die Schreiben nicht immer innerhalb von drei Tagen bei den Empfängern ankämen.
Fazit
Wer Ärger beim Zugang bei Behördenbriefen hat, sollte prüfen, welche Dauer für den Postweg vereinbart ist.
Urteil: FG Münster vom 17.6.2019, Az.: 13 K 3280/18 KG