Bei Umstrukturierung keine USt. für den Wohnungsmakler
Wenn Sie im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung für Mitarbeiter aus dem Ausland eine neue Wohnung (im Inland) suchen, sind die dafür aufgewendeten Maklerkosten umsatzsteuerfrei. Das hat der BFH entschieden. Im Streitfall war ausgewählten Mitarbeitern schriftlich die Übernahme von Umzugskosten zugesagt worden, um diese, für eine Konzernumstrukturierung benötigten Mitarbeiter zum Umzug zu bewegen. Begründung des BFH: Das Unternehmen erbringt eine Leistung im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes an die Arbeitnehmer.
Urteil: BFH, Urteil V R 18/18