Bei zu treuherziger Scheidung schlägt das Finanzamt zu
Bei zu treuherziger Scheidung schlägt die Steuerfalle zu. Ein entscheidender Stolperstein ist die gemeinsam genutzte Immobilie. Vor der Scheidung ist klar, dass im Eigenheim alles Friede, Freude, Eierkuchen ist. Geht es aber auseinander, wird genau das Haus oft zur stressigen Hölle. Die Fragen sind: