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Übertragung innerhalb der Familie

Sie können Anteile eines Betriebs oder einer Personengesellschaft in einer Familie steuerneutral übertragen. Aber die Übertragung muss auch künftige Einnahmen betreffen.
Eine Nießbrauchlösung kann bei der Übertragung einer Personengesellschaft gefährlich werden! Zwar können Sie Anteile eines Betriebs oder einer Personengesellschaft innerhalb einer Familie steuerneutral übertragen. Dafür ist keine Auflösung der Gesellschaft erforderlich; eine Realteilung bspw. beim Ausscheiden eines Gesellschafters reicht auch. Die wichtigste Voraussetzung für die Steuerfreiheit aber bleibt: Der übertragende Teil darf nicht mehr im bisherigen Geschäft tätig bleiben. Im entschiedenen Fall war die Übertragung nur halbherzig erfolgt – das hatte Folgen. Das Betriebsvermögen war zwar übertragen worden. Dies wäre steuerneutral gewesen, es hätten also keine stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen. Aber: Die bisherige Betriebsinhaberin kassierte weiter die Einnahmen als Nießbrauch. Der BFH entschied: Das ist keine echte Übertragung (Urteil vom 25.1.2017, Az. X R 59/14). Damit war die bisherige Eigentümerin weiterhin im Betrieb gewerblich tätig. Genau das ist nicht erlaubt und führt zur Steuerpflicht. Steuerunschädlich ist eine solche Übertragung nur bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.

Fazit: Bei einer Nießbrauchregelung gilt der Grundsatz „ganz oder gar nicht“.

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