Anreizprogramm mit neuen Fristen
Das Marktanreizprogramm der Bundesregierung wird vereinheitlicht. Für alle Maßnahmen muss ab 1. Januar 2018 der Förderantrag vor Auftragsvergabe gestellt werden.
Achtung: bei Förderanträgen im Rahmen des „Marktanreizprogramms“ der Bundesregierung dürfen Sie die förderungswürdige Maßnahme keinesfalls vor der Antragstellung beginnen. Sonst gehen Sie demnächst garantiert leer aus. Die Neuregelung für die Antragstellung gilt ab 1. Januar 2018 und dient der Vereinheitlichung des Antragstellungsverfahrens. Bisher galten für verschiedene Maßnahmen unterschiedliche Regelungen.
Planungen von Projekten sind hingegen schon vor der Antragstellung möglich. Das Programm fördert den Umstieg auf Wärme- und Kälteerzeugung mit regenerativen Energien, z.B. Solarthermie, Pelletheizungen oder Wärmepumpen.
Gefördert werden private Hauseigentümer, Kommunen und Unternehmen. Das Volumen beträgt insgesamt 300 Mio. Euro im Jahr. Kleinere Anlagen werden mit BAFA-Zuschüssen gefördert, größere mit Darlehen und Tilgungszuschüssen der KfW.
Fazit: Über eine gute längerfristige Planung können Sie das „Problem“ gut auffangen. Die Bearbeitungszeit für Anträge liegt zwischen 2 und 4 Wochen.