In wenigen Jahren werden EU-Auftrage nur noch online vergeben. Die deutschen Behörden stellen sich schon jetzt darauf ein.
Ab Oktober 2018 ist die öffentliche Vergabe von EU-Aufträgen über das Internet Pflicht! Die Übermittlung einer Bekanntmachung über das Internet (ted.europa.eu) wird bereits ab 18. April 2016 Pflicht. So sieht es die gerade verabschiedete Richtlinie zur elektronischen Vergabe vor. Sie wurde in die Reform des Vergaberechts eingebaut. Bei Dienstleistungen und Lieferungen liegt der Schwellenwert bei 209.000 Euro. Bei Bauaufträgen sind es 5,225 Mio. Euro. Ausschreibungen die darunter liegen, erfolgen nach den bisherigen Regelungen. Auch diese werden zunehmend im Internet ausgeschrieben. Die deutschen Behörden stellen sich langsam auf das neue Verfahren ein. In Zukunft sollen vereinfachte Formulare direkt am PC ausgefüllt werden können. „XVergabe“ ist das für die Bekanntmachung und den Dokumentenaustausch verbindliche System. Schon heute existiert als zentrale Vergabeplattform des Bundes das Portal evergabe-online.de. Von Seiten der EU ist geplant, auch die elektronische Rechnungstellung zu normieren. Auftraggeber wären dann verpflichtet, diese Rechnungen anzunehmen. Auftragnehmer bleiben von der Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung jedoch verschont.
Fazit: Die Vergabe über das Internet wird sich auch bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte durchsetzen, denn hier bieten sich große Einsparpotentiale.
Hinweis: Diese Homepages veröffentlichen zahlreiche Ausschreibungen deutscher Behörden: www.evergabe-online.de/; http://tinyurl.com/hxnxrnr.
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