Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1373
Öffentlicher Dienst als „Hauptsünder“

Befristete Arbeitsverträge werden Wahlkampfthema

Befristete Arbeitsverträge werden in der Endphase des Wahlkampfs zum Streitthema. Es werfen ausgerechnet die mit Steinen, die selbst im Glashaus sitzen.
Befristete Arbeitsverträge werden auf den letzten Metern zum Wahlkampfthema. Die Parteien streiten zwar mit korrekten Zahlen, aber falschen Interpretationen. Dabei wollen SPD, Grüne und Linke den Boden bereiten, sachgrundlose Befristungen zu verbieten. Richtig ist: Bei Neueinstellungen waren im vergangenen Jahr 45% der Verträge befristet. Das waren vier Punkte mehr als 2015. Doch in den Jahren davor bewegte sich die Quote zwischen 43% und 46%. Die Altersgruppe zwischen 25 und 35 Jahren, also die Berufseinsteiger, waren dabei überdurchschnittlich vertreten. Und: Nach letztverfügbaren Zahlen (2015) bekamen knapp drei Viertel von ihnen nach der Befristung einen regulären Arbeitsplatz. Der Einstieg via Befristung klappte also überwiegend. Impulsgeber für den Anstieg der Quote ist der öffentliche Dienst. Bei „Vater Staat“ lag der Anteil befristeter Stellen bei 57%, im Wissenschafts-, Bildungs- und Erziehungsbereich sogar bei 72%. Und weil der Staat 2016 mehr Personal einstellte als in den Jahren zuvor, wirkte sich das entsprechend steigernd auf die Gesamtquote aus. Beim Personalbestand sieht es ähnlich aus. Von den deutschlandweit 44 Mio. Arbeitsverhältnissen waren laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im vergangenen Jahr 8,5% der Beschäftigten befristet angestellt. „In der Altersgruppe 25 bis 35 Jahre waren 2015 knapp 12% der Beschäftigten befristet tätig. In der Privatwirtschaft betrug der entsprechende Anteil knapp 11%, im öffentlichen Dienst rund 23%.

Fazit: Ein Verbot sachgrundloser Befristung wird nicht kommen. Der Staat würde selbst am meisten an Flexibilität einbüßen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamchanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland © WaitforLight / stock.adobe.com
Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
Zum Seitenanfang