Behörden müssen pünktlich zahlen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt jetzt endlich säumige Staaten an die Kandare. Unternehmen warten oftmals lange bis öffentliche Stellen ihre Rechnungen bezahlen. Das Gericht in Luxemburg hat festgelegt, dass staatlichen Behörden dafür höchstens 30 bis 60 Kalendertage zur Verfügung stehen.
Wer in diesem Zeitraum nicht zahlt, muss Verzugszinsen und Entschädigung für die Beitreibungskosten zahlen. Denn er verstößt gegen die Richtlinie Nr. 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
Staatliche Sprüche
Vor dem EuGH stand Italien als Angeklagter. Das Land argumentierte – mehr oder weniger im Namen aller EU-Staaten –, dass die Mitgliedstaaten nicht sicherstellen müssten, dass ihre öffentlichen Stellen diese Fristen „unter allen Umständen tatsächlich auch einhalten". Der EuGH ließ sich von dieser abenteuerlichen Argumentation aber nicht beeindrucken.
Fazit: Die in der EU vorgesehene Zahlungsfrist von 30 bis 60 Tagen muss auch der Staat einhalten.
Urteil: EuGH vom 28.1.2020, Az.: C-122/18