Bei Eingruppierung gilt Tarif
Fazit: Ihr Betriebsrat darf nur prüfen, ob eine Eingruppierung zu Recht erfolgt. Ein weitergehendes Mitbestimmungsrecht hat er nach § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht.
Fazit: Ihr Betriebsrat darf nur prüfen, ob eine Eingruppierung zu Recht erfolgt. Ein weitergehendes Mitbestimmungsrecht hat er nach § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht.
Stand: 11.08.2017 19:01
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