Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1119
Umstrittene Punkte entschärft

Betrieb: Neue Arbeitsstättenverordnung tritt in Kraft

Die neue Arbeitsstättenverordnung tritt noch diesen Monat in Kraft. Im Vorfeld umstrittene Punkte sind entschärft.
Nach langem Hin und Her hat das Kabinett die neue Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Sie kommt noch diesen Monat ins Bundesgesetzblatt. Die Giftzähne sind gezogen. Hier die fünf wichtigsten neuen Regelungen:
  • Telearbeitsplätze: Arbeitgeber müssen das Home-Office einmal vor Ort überprüfen. Grundlage ist immer eine Vereinbarung über die Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes im Privatbereich, über die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen/Arbeitsplatzgestaltung. Zudem ist jetzt klargestellt, dass beruflich bedingte „mobile Arbeit“, z.B. gelegentliches Arbeiten mit dem Laptop in der Freizeit oder unterwegs im Zug, nicht unter die Verordnung fällt.
  • Arbeitsschutz-Unterweisung: Es ist jetzt genau beschrieben, zu welchen Themen die Beschäftigten zu unterrichten sind: Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge.
  • Umgang mit psychischen Belastungen: Künftig müssen Sie auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung) berücksichtigen. Bei den Arbeitsstätten sind das drei Punkte: Belastungen und Beeinträchtigungen durch störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel am Arbeitsplatz.
  • Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen: Große Sozialräume sollten, wenn machbar, möglichst ausreichend mit Tageslicht beleuchtet sein. Eine Fensterpflicht gibt es allerdings nicht. Ausnahmen, wo Tageslichteinfall am Arbeitsplatz keine Pflicht ist, sind u.a. Einkaufszentren, Flughäfen, Sportstadien und Bahnhöfe.
  • Kleiderablage: Es ist nur noch eine Kleiderablage vorgesehen, sofern den Mitarbeitern keine Umkleideräume zur Verfügung stehen. Abschließbar muss sie nicht sein.

Fazit: Überprüfen Sie, ob sie von den Neuregelungen betroffen sind.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Evotec mit Kurseinbruch

Kursrückgang © Looker_Studio / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei Evotec. Auslöser sind schlechte Zahlen, ein Chefwechsel und ein fehlender Ausblick auf 2024. FUCHS-Kapital klärt, was Anleger nun tun sollten.
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamechanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
Zum Seitenanfang