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Betrieb | Recht

Brandmeldepraxis wettbewerbswidrig

Ein Musterverfahren des Bundeskartellamts zu Brandmeldern bietet Unternehmen Einsparmöglichkeiten.
Die Konzessionspraxis der deutschen Gemeinden bei Brandmeldern in Gewerbeimmobilien ist wettbewerbswidrig. Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt in einem Musterverfahren gegen die Stadt Düsseldorf. Beim Brandschutz-Alarm mussten Unternehmen bislang immer auf den Konzessionär der jeweiligen Gemeinde zurückgreifen. Dies ist meist dieselbe Firma, die eine Leitstelle bei der Feuerwehr installiert (Siemens oder Bosch). Betroffen sind alle Betriebe, deren Brandmeldeanlage Alarm direkt bei der Feuerwehr auslösen soll. Das aber ist versicherungstechnisch und vielerorts behördlich Pflicht. Langlaufende Mietverträge für die Brandmeldesysteme von bis zu zehn Jahren verursachen hohe Kosten für Betriebe. In Düsseldorf betragen sie über einen so langen Zeitraum 15.000 bis 20.000 Euro. Sachliche oder technische Gründe, warum Betriebe nicht wie Privatpersonen auf andere Anbieter ausweichen können, gibt es nicht. Gibt es erst Wettbewerb, dürften sich die Kosten auf einem niedrigeren Niveau einpendeln. Unternehmen haben dann die Wahl zwischen 20 regionalen Anbietern. Am 31.12. laufen allein in Düsseldorf fast 1.000 Verträge aus. Sollten Kommunen und Gemeinden dann immer noch auf der Fortsetzung der bisherigen Praxis beharren, drohen ihnen Sanktionen.

Fazit: Sobald Ihr Mietvertrag für eine Aufschalteinrichtung ausläuft, können Sie Ihren Anbieter frei wählen. Das gilt für alle Gemeinden in Deutschland.

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